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Beitrag erstellt: 11. Juni 2021 Neuigkeiten zur Geschwindigkeitsbegrenzung der U17 im Bereich, zwischen „Halbe Höhe“ und „Laubenweg“. Die Ruhrbahn teilt mit:
„Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 10 km/h musste aufgrund des schlechten Gleiszustandes eingerichtet werden. Ursprünglich sollte die Gleisanlage auf der Brücke über den Mühlenbach zusammen mit der Brückenmaßnahme der Stadt Essen erneuert werden. Diese Maßnahme musste allerdings mehrfach verschoben werden. Dadurch hat sich der Fahrwegzustand mittlerweile derart verschlechtert, dass aus Gründen der Entgleisungssicherheit die Geschwindigkeitsbegrenzung für die U17 zwingend erforderlich ist. Da die Brückenmaßnahme nunmehr auf unbestimmte Zeit verschoben wurde, hat die Ruhrbahn eine eigenständige Fördermaßnahme für die Gleissanierung beantragt. Mit diesen Fördermitteln kann die Teilerneuerung der Gleise voraussichtlich im Frühjahr 2022 erfolgen. Um die betrieblichen Einschränkungen zu minimieren, wird ein Vorziehen dieser Maßnahme auf die Herbstferien 2021 gegenwärtig noch geprüft.“
Amt für Straßen und Verkehr (ASV/FB 66) teilt mit:
„Die Sanierung der Margarethenbrücke stellt ein überaus komplexes Vorhaben dar. Da es sich um ein sehr altes Bauwerk (Baujahr 1910) handelt, ist teilweise der vorhandene Aufbau nicht hinreichend dokumentiert, insbesondere auch was zwischenzeitliche Maßnahmen betrifft. Jegliche Eingriffe in Substanz sind somit mit entsprechenden Unwägbarkeiten verbunden. Zudem spielen die Aspekte des Denkmalschutzes hier eine sehr große Rolle. Die Berücksichtigung des U-Bahnverkehrs mitsamt der Fahrleitung sowie die Lage des Tiefpunktes in Brückenmitte mit der damit verbunden Entwässerungsproblematik tun ihr Übriges. Vor diesem Hintergrund musste sich das Amt für Straßen und Verkehr von dem mit den Planungsleistungen beauftragten Ingenieurbüro trennen. Die Vergabe von Planungsleistungen muss nun neu erfolgen. Unbeachtlich dessen findet ein intensiver Austausch mit der Ruhrbahn statt, um die Auswirkungen der jeweiligen Vorhaben untereinander abzustimmen. Aktuell bemühen wir uns gemeinsam um eine Klärung, ob im kommenden Jahr Arbeiten im Gleisbereich auf der Brücke stattfinden können. Die erforderlichen Sanierungsarbeiten in den Bereichen der Gehwege und Brüstungen werden voraussichtlich nicht vor 2024 begonnen werden können.“
Zur Sitzung der Bezirksvertretung III, am 11. November 2021, haben die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen & SPD folgende Anfrage gestellt:
„Die Ruhrbahn und Verwaltung werden gebeten, der Bezirksvertretung kurzfristig ihre Planungen und Überlegungen vorzustellen, wann geplant ist die U17-Langsamfahrstelle zwischen Halbe Höhe und Gemarkenplatz zu beseitigen. Durch die teilweise 10 km/h Langsamfahrstelle kommt die Pünktlichkeit der U 17 enorm aus dem Takt, dass oft Anschlüsse an folgenden Umsteigehaltestellen verpasst werden. Kurzfristig könnte eine Fahrbahnanpassung helfen, auf Sicht nur eine Bauliche Sanierung.“
Am 11. Januar 2022 hat die Verwaltung (Amt für Straßen und Verkehr (ASV) FB 66) der Bezirksvertretung III für die Sitzung am 17. Februar 2022 folgende ausführliche Antwort gegeben:
„Sachstand Instandsetzung Margarethenbrücke. Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung vom 11.11.2021. Mit o.g. Anfrage wird um einen aktuellen Sachstandsbericht hinsichtlich der notwendigen Sanierungsarbeiten an der Margarethenbrücke gebeten. Das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) kann zum jetzigen Zeitpunkt Folgendes mitteilen: Die erforderlichen Arbeiten zur nachhaltigen Abdichtung des über hundert Jahre alten Bauwerks müssen intensiv planerisch vorbereitet werden. Schon allein die Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes machen das Vorhaben zu einem außergewöhnlichen Projekt. Zudem ist der U-/Stadtbahnbetrieb in allen Phasen zu beachten. Details über das Sanierungsverfahren, über Bauabschnitte oder Bauzeiten sind momentan noch nicht verfügbar. Die Ruhrbahn will im ersten Quartal 2022 die Gleisbögen vor und hinter der Brücke erneuern. Nach Auskunft der Ruhrbahn soll dies im Zeitraum vom 20. Februar bis 07. März erfolgen. Das Brückenbauwerk ist von der Maßnahme nicht betroffen, gleichwohl wird das ASV die Maßnahme in Hinblick auf Rand- und Zwangsbedingungen für die spätere Brückensanierung begleiten. Nach heutigem Stand ist seitens der Ruhrbahn vorgesehen, die Gleise auf der Brücke im Jahr 2023 zu erneuern. Diese Arbeiten müssten dann zwingend Hand in Hand gehen mit Abdichtungsarbeiten des Bauwerks im Fahrbahnbereich. Ob die Abdichtungsarbeiten im Bereich der Gehwege zeitgleich mit denen auf der Fahrbahn erfolgen oder sukzessive danach durchgeführt werden, steht im Augenblick noch nicht fest. Gemäß Auskunft der Ruhrbahn kann die Geschwindigkeit der Fahrzeuge nach Erneuerung der beiden Gleisbögen wieder erhöht werden.“