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Gemeinsam auf der Höhe!
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Hintergrund des Antrags
Die Sommerburgstraße weist aufgrund ihrer Straßenbreite, dem Straßenverlauf und den damit verbundenen Sichteinschränkungen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial auf. Parkende Fahrzeuge nahe der Fahrbahn sowie der fehlende Fahrradschutzstreifen tragen zusätzlich zur Gefährdung verschiedener Verkehrsteilnehmer:innen bei. Die steigende Zahl von Unfällen mit Fußgänger:innen und der zunehmende Fahrradverkehr in unserer Stadt unterstreichen die Dringlichkeit von Maßnahmen zur Verkehrssicherheit.
Vorteile der Geschwindigkeitsbeschränkung
Eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h würde die Unfallgefahr, Lärmbelastung und Abgasbelastung nachhaltig verringern. Dies unterstützt das Ziel des Verkehrssicherheitsprogramms Nordrhein-Westfalen 2030 „Vision Zero“, das keine Toten im Straßenverkehr anstrebt. Laut dem Umweltbundesamt führen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Hauptverkehrsstraßen zudem zu keinen negativen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Verkehrs.
Unabhängigkeit vom U-Bahn-Betrieb
Der Betrieb der U-Bahnlinie U17 wird durch die Tempo-30-Anordnung nicht beeinträchtigt, da diese über einen separaten Gleiskörper verläuft.
Unterstützung durch bundesweite Initiativen
Die Notwendigkeit der Geschwindigkeitsbegrenzung wird durch die bundesweite Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ unterstützt, der sich bereits über 1000 Städte, Gemeinden, Landkreise und ein Regionalverband angeschlossen haben.